28.07.2021 · Nachricht · Nachlassgericht
Eröffnung des kompletten Ehegatten-Testaments auch den Kindern gegenüber – oder obsiegt das „Geheimhaltungsinteresse“?
| Nach dem Tod eines der Ehegatten kündigte das Nachlassgericht an, das gemeinschaftliche Testament seinem gesamten Inhalt nach auch den Kindern gegenüber zu eröffnen. Dagegen wehrte sich der überlebende Ehegatte mit dem Argument, dass die Bekanntgabe der Verfügungen, die die gemeinsamen Kinder aktuell nicht beträfen, seinem Geheimhaltungsinteresse zuwiderlaufen würde. Dem hat das OLG München in seinem aktuellen Beschluss vom 7.4.21 (31 Wx 108/21, Abruf-Nr. 222416 ) aber eine klare Absage erteilt. |
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