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  • 28.09.2023 · Nachricht · Nachlasspflegschaft

    Zur Höhe des einem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes

    | Das Nachlassgericht setzte die Vergütung des zur Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers für dessen Tätigkeit mit rd. 7.000 EUR fest und ging dabei von einem Stundensatz von 110 EUR aus. Einer der Miterben legte gegen den Kostenbeschluss Beschwerde ein, weiter teilte er mit, er habe das Erbe ausgeschlagen. Das OLG Bamberg kommt in seinem Beschluss vom 9.8.23 (7 W 26/23, Abruf-Nr. 237392 ) zu dem Ergebnis, dass ein Stundensatz für einen berufsmäßigen Nachlasspfleger von 110 EUR nicht zu beanstanden sei. |