28.03.2023 · Nachricht · Nachlassverwaltung
Nachlasspflegschaft bei Erbunwürdigkeitsverfahren
| Nach dem Tod des Erblassers beantragte dessen Ehefrau E einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Dazu reichte sie ein gemeinschaftliches Testament ein, durch das sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten. Die Echtheit dieses Testaments wurde von den beiden Kindern des Erblassers aus einer früheren Beziehung angezweifelt. Ein graphologisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafürspreche, dass eine andere Person als der Erblasser deren Urheber sei. Hierauf beantragten die Kinder einen Erbschein, der sie jeweils als hälftige Miterben ausweisen solle. Die E sei aufgrund der Fälschung des Testaments erbunwürdig. Die E selbst modifizierte ihren ursprünglichen Antrag im Erbscheinverfahren dahin, dass gesetzliche Erbfolge eingetreten sei. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig