Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.02.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Koblenz

    Nur Barvermögen ist teilungsreif, alle übrigen Gegenstände des Nachlasses müssen durch Veräußerung teilbar gemacht werden

    | Der Anspruch des Miterben auf erbrechtliche Auseinandersetzung bezieht sich auf den gesamten Nachlass. In der Regel kann keine Teilauseinandersetzung verlangt werden. |