28.08.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Stuttgart
Pflichtteil: Anordnung von Zwangsmitteln gegen den Erben
| Der Pflichtteilsberechtigte macht durch Stufenklage Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend. Durch Teilurteil wurde der Erbe verurteilt, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen. Erbe und Notar blieben untätig. Daraufhin beantragte der Pflichtteilsberechtigte, Zwangsmittel anzuordnen wegen Nichterteilung des Nachlassverzeichnisses. Das LG hatte gegen den Erben ein Zwangsgeld von 2.000 EUR, ersatzweise Zwangshaft, festgesetzt – zu Recht, findet das OLG Stuttgart (16.2.15, 19 W 67/14, Abruf-Nr. 145208 ). |
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