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  • 02.03.2015 · Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

    Antrag auf PKH abgelehnt: Kläger ist bestattungspflichtig

    | Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass der Pflichtige nicht zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wird, etwa wenn der Verstorbene gegen den Bestattungspflichtigen sehr schwere Straftaten – z.B. Tötungsversuch, sexueller Missbrauch – begangen hat (OVG Schleswig-Holstein 26.5.14, 2 O 31/13, Abruf-Nr. 143450 ). |