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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilsansprüche

    Ergänzung eines Nachlassverzeichnisses bei nicht mitwirkender Alleinerbin

    von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    | Der BGH hatte in seinem Urteil vom 20.5.20 die Frage zu beantworten, inwieweit ein Anspruch auf Ergänzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses besteht, wenn das Verzeichnis wegen unterbliebener Mitwirkung der Erbin teilweise unvollständig ist. |

     

    Sachverhalt

    Gegenstand des Verfahrens ist eine Vollstreckungsabwehrklage. Die Erblasserin setzte ihre Tochter T zur Alleinerbin ein. Nach dem Tod der Mutter machten die anderen Kinder Pflichtteilsansprüche geltend. Durch Teil-Anerkenntnis- und Teilurteil des Amtsgerichts wurde die T verurteilt, gemäß § 2314 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Auskunft zu erteilen.

     

    Der Prozessbevollmächtigte der Pflichtteilsberechtigten bat den mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses beauftragten Notar u. a. darum, zur Klärung bestehender Bankguthaben auch eine Anfrage bei den Banken und der Sparkasse in Österreich vorzunehmen. Die T erteilte dem Notar aber lediglich eine Vollmacht, Kontenauskünfte bei deutschen Kreditinstituten zu beantragen. In der Folge legte die T ein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Darin wies der Notar darauf hin, dass er einen Kontendatenabruf für Konten in Österreich nicht habe vornehmen können. Die Klägerin habe die erforderliche Zustimmung zu einer derartigen Ermittlung nicht erteilt.