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  • · Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht

    Pflichtteilsanspruch: BGH nimmt Stellung zur Bewertung des Miteigentumsanteils im Nachlass

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    Der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück entspricht dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (BGH 13.5.15, IV ZR 138/14, Abruf-Nr. 177292).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K ist das einzige Kind der Erblasserin E. E hatte ihren Lebensgefährten zum Alleinerben bestimmt. Zum Nachlass gehört ein Reihenhaus, das die E zusammen mit ihrem Lebensgefährten als Miteigentümer je zur ideellen Hälfte erworben hatte.

     

    Nach dem Tod der E machte K Pflichtteilsansprüche geltend. Streitig ist die Bewertung des Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück. Der Lebensgefährte meint, von dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts sei ein deutlicher Abschlag vorzunehmen, da ein hälftiger Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück wirtschaftlich kaum verwertbar sei.