27.06.2024 · Nachricht · Schenkung
Rückforderung eines Geschenks wegen ungedeckter Heimkosten
| Im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beantragte die B Erstattung ungedeckter Heimkosten. Die B bezieht verschiedene Renten; weiter hatte sie Mitte 2018 ihr hälftiges Grundstückseigentum sowie darüber hinaus ihren Anteil an der Erbengemeinschaft nach ihrem Mann unentgeltlich an ihre Kinder übertragen. Das SG Lüneburg hat den Antrag der B mit Beschluss vom 21.5.24 (S 38 SO 23/24 ER, Abruf-Nr. 242171 ) zurückgewiesen. Die B verfüge sowohl über Einkommen als auch über Vermögen, dass sie vorrangig zur Beseitigung ihrer Hilfsbedürftigkeit einzusetzen hat (§ 2 Abs. 1 SGB XII). Erst nach dessen Verbrauch könne ein erneuter Antrag bei der Antragsgegnerin gestellt werden. |
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