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  • 26.02.2016 · Nachricht · Sozialgericht Karlsruhe

    Zur Anrechnung einer Erbschaft während des Bezugs von Sozialleistungen nach dem SGB II

    | Das Jobcenter bewilligte dem Kläger Leistungen für die Zeit vom 1.9.14 bis 31.10.14 unter Anrechnung einer Miterbschaft aus dem Tod seiner Mutter, die vor Beginn des Leistungsbezugs verstorben war. Die Erbschaft floss dem Kläger erst während des Leistungsbezugs zu. Deswegen wertete das Jobcenter diese als Einkommen nach § 11 SGB II. Der Kläger wendet sich gegen die Anrechnung des Erbes als Einkommen. |