· Fachbeitrag · Testament
Wer wird Erbe, wenn im Testament nur einzelne Vermächtnisse ausgesetzt wurden?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Hat ein Erblasser nicht ausdrücklich einen oder mehrere Erben eingesetzt, wurden jedoch Verfügungen über einzelne Nachlassbestandteile getroffen, die weitgehend den Nachlass erschöpfen, ist davon auszugehen, dass diese Verfügung auch eine Erbeinsetzung erhalten soll. Es ist nicht anzunehmen, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollte. Um die Frage zu klären, was der Erblasser mit seinen Worten wirklich sagen wollte, muss das Testament ausgelegt werden. |
Sachverhalt
Die verwitwete und kinderlose Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament. Darin bestimmte sie: „Mein Haus mit Inventar in der … vererbe ich an das Ehepaar E1 (mein Firmpatenkind). Mein Haus in der … vererbe ich an das Ehepaar E2, sie wohnen im Haus.“ Im Folgenden werden an insgesamt 12 Personen - darunter wiederum das Firmpatenkind - Beträge zwischen 5.000 EUR und 20.000 EUR „vererbt“. Das verbleibende Restvermögen wurde ebenfalls an das Ehepaar E1 vererbt.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte das Firmpatenkind zusammen mit seinem Ehegatten einen gemeinschaftlichen Erbschein, der sie zu je 1/2 als Erben ausweist. Das Ehepaar E2 trat dem entgegen. Sie sind der Auffassung, dass sie selbst auch als Erben eingesetzt wurden.
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