10.03.2022 · Nachricht · Testamentserrichtung
Drei-Zeugen-Testament in Zeiten pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen
| Der spätere Erblasser E war schwer krebskrank und befürchtete, alsbald in einen Zustand zu verfallen, in dem er nicht mehr in der Lage sein würde, ein Testament zu errichten und infolge der Erkrankung zu versterben. Ein Notar war – da Wochenende – nicht erreichbar. Er errichtete ein mit „Nottestament“ überschriebenes Schriftstück. Dieses wurde von der B geschrieben und von E sowie von drei Zeugen unterschrieben. In dem Schriftstück setzte der E die B zu seiner Alleinerbin ein. Aufgrund pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen konnten wohl nicht drei Personen gleichzeitig bei dem E sein, sodass die drei Zeugen die Niederschrift nacheinander und jeweils einzeln dem Erblasser vorgelesen und den Text unterschrieben haben. |
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