· Fachbeitrag · Testamentserrichtung
Ersatzerbe: Hebt ein späteres Testament ein früheres zwingend vollständig auf?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Düsseldorf hatte sich in seinem Beschluss vom 19.12.23 (3 Wx 189/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein späteres Testament ein früheres vollständig aufhebt oder ob eine Berufung zum Ersatzerben aufrechterhalten bleiben kann. |
Sachverhalt
Die Erblasserin E verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte einen Bruder B und eine Schwester S. Beide Geschwister sind vorverstorben. Ihr Bruder B hatte drei Kinder. Eine weitere Verwandte ist ihre Großnichte G. Die Erblasserin hinterließ mehrere handschriftliche Testamente.
Im Testament vom 3.4.07 setzte die Erblasserin ihre Schwester S zu ihrer Alleinerbin ein. Unterhalb des Testaments befindet sich eine auf den 20.4.07 datierte Ergänzung, die wie folgt lautet: „Für den Fall, dass meine Schwester S das Erbe nicht antreten kann, soll mein Bruder B Alleinerbe meines gesamten Besitzes sein.“ Die Ergänzung ist durchgestrichen. Oberhalb der Ergänzung findet sich der handschriftliche Vermerk: „Durchgestrichen am 26.4.09“ und daneben das Wort „ungültig“, das seinerseits durchgestrichen wurde. Am Rand des Schriftstücks neben dem ergänzenden Text steht: „B ist am … 2009 gestorben.“
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