25.04.2024 · Nachricht · Testamentserrichtung
Ist ein depressiver Alkoholiker testierfähig?
| Mit einem handschriftlichen Testament verfügte der Erblasser E, dass seine Ziehtochter Z „all seinen Besitz“, bestehend aus Grundbesitz, Mobiliar, Haushaltsgegenständen, einem Kleingarten nebst Bungalow und Kontoguthaben, erben solle. Doch E litt unter starken psychischen und physischen Einschränkungen. Das OLG Brandenburg hatte nun in seinem Beschluss vom 19.3.24 (3 W 28/24, Abruf-Nr. 241112 ) zu entscheiden, ob der E dennoch testierfähig war. |
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