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  • 28.10.2024 · Nachricht · Vergütungsregeln

    Wer schuldet die Vergütung für einen Ergänzungspfleger und in welcher Höhe?

    | Das OLG München hatte sich in seinem aktuellen Beschluss vom 10.6.24 (16 WF 241/24) mit der Frage zu befassen, wer die Vergütung für einen Ergänzungspfleger schuldet und wie genau diese zu bemessen ist. Im Streitfall ging es immerhin um ein Salär für den als Ergänzungspfleger der zwei minderjährigen Kinder bestellten Rechtsanwalt von rund 165.000 EUR. |