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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren

    | Der BFH hat die anhängigen Verfahren für den Monat Januar mitgeteilt. Darunter ist eine Reihe sehr interessanter Verfahren, u.a. zu Repräsentationsaufwendungen, zum Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze und zur Selbstanzeige. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Sind im Zusammenhang mit einem Erbschaftsverfahren und einem Verfahren wegen der Höhe der Rechtsanwaltsvergütung angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. (FG Rheinland-Pfalz 12.11.13 ,3 K 1665/12, Rev BFH VI R 93/13)

     

    • Kosten für ein Golfturnier als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Fallen Aufwendungen der Klägerin für die Durchführung von Golfturnieren - als „für ähnliche Zwecke“- unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG? Kann die Klägerin, eine Brauerei, die (Rück-)Ausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG für sich beanspruchen, da mit der Zusage der finanziellen Unterstützung die Veranstalter der Golfturniere sich für einen gewissen Zeitraum verpflichtet haben, ausschließlich Getränke der Klägerin auszuschenken und somit im Rahmen eines Leistungsaustauschs ein „Lieferrecht erkauft“ wurde? (FG Niedersachsen 19.9.13, 6 K 38/12, Rev. BFH I R 74/13)

     

    • Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 

     

      • Zum Aspekt des Erfordernisses einer typischen Unterhaltssituation für den Anspruch auf Kindergeld für verheiratete volljährige Kinder (FG Niedersachsen 16.8.13, 2 K 87/13, Rev. BFH III R 43/13; III R 44/13);
      • zum Erfordernis der Mangelfallprüfung (FG Schleswig-Holstein 7.8.13 ,1 K 106/12; Rev. BFH III R 47/13)

     

    • Selbstanzeige: Ist die Verjährung des Steueranspruchs gemäß § 171 Abs. 5 AO nur insoweit gehemmt, als sich die Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber der Selbstanzeige auf die Besteuerungsgrundlagen und auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt haben oder ist die Festsetzungsfrist in Höhe des gesamten nacherklärten Betrags gehemmt, weil die neue Erkenntnis darin besteht, dass die hinterzogene Steuer richtig erklärt wurde? (FG Köln 22.5.2013 8 K 3813/11; Rev. BFH VIII R 67/13; (FG Köln 22.5.2013 8 K 3796/11, Rev. BFH VIII R 68/13)

     

    • Verbindliche Auskunft und Prüfungskompetenz des Finanzgerichts: Kann im Verfahren wegen einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft mit einem bestimmten Inhalt die in einem BMF-Schreiben geäußerte und für die Beantwortung der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegte Gesetzesauslegung materiell-rechtlich durch das Finanzgericht geprüft und verworfen werden, wenn Anhaltspunkte für deren fehlende Schlüssigkeit oder evidente Rechtsfehlerhaftigkeit bestehen? (FG Köln 4.3.2013 3 K 132/10 EFG 2013, 1542, Rev. BFH VIII R 72/13)
    Quelle: ID 42494480