03.04.2025 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52d · IV R 5/25
Klage, Schriftform, Steuerberater, Elektronische Übermittlung, Miete, Betriebsausgabe, Bilanzenzusammenhang, Schätzung
Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 3. April 2025, 12:53 Uhr
1. Fehlte es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für den Erlass der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung mit der Folge, dass Steuerberater nicht zur aktiven Nutzung des besonderen Steuerberaterpostfachs verpflichtet sind und Klagen weiterhin wirksam auf herkömmlichem Weg (vorliegend per Telefax) einreichen können?
2. Materiell-rechtlich streiten die Beteiligten über die Berücksichtigung von Mietaufwendungen als Betriebsausgaben sowie die Frage, ob im Streitfall Zuschätzungen von Erlösen aufgrund fehlenden Bilanzenzusammenhangs erfolgen durften.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 5/25
Normen: FGO § 52d, FGO § 52a Abs 4 S 1 Nr 2, FGO § 64 Abs 1, StBerG § 86f Nr 2, GG Art 80 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, AO § 162
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger