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  • 20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 · IX R 38/09

    Aktie, Kapitalgesellschaft, Beteiligung, Veräußerung, Rückwirkungsverbot

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr

    Wirtschaftliches Eigentum bei Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG: Ist bei der im März 2003 erfolgten Veräußerung von Aktien (0,139 % des AG-Stammkapitals) unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Genehmigung der Firmenübernahme auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- und Übertragungsvertrages vom März 2003 oder auf die erst im September 2003 - und damit nach Ablauf der am 18. August 2007 endenden Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG - erfolgte dingliche Übertragung der Aktien (ins Depot des Erwerbers) abzustellen - Verstößt die Auslegung des Begriffs der "Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG 2000, wonach nicht von einem veranlagungs- und dispositionsbezogenen Begriffsverständnis auszugehen ist, gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 38/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.2.2009 12 K 3263/07

    Normen: EStG § 17 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.07.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger