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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · FGO § 110 · IV R 3/11

    Rechtskraft, Urteil, Änderung, Feststellung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Sonderbetriebseinnahme

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:41 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Rechtskraftdurchbrechung aufgrund widerstreitender rechtskräftiger Urteile: Ist die Rechtskraftwirkung eines (objektiv falschen) Urteils, nach dem ein Teilbetrag einer Sondervergütung nicht im Streitjahr anzusetzen ist, deswegen aufgehoben, weil das FG durch ein nachfolgendes, ebenfalls rechtskräftig gewordenes Urteil entschieden hat, dass der Betrag auch im Folgejahr nicht zu erfassen ist? Ist die unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18.3.2004 V R 23/02 auf § 174 Abs. 4 AO gestützte Änderung des Feststellungsbescheides für das Streitjahr verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 3/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.6.2009 3 K 2633/07

    Normen: FGO § 110, AO § 174 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 12.01.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger