Bekanntlich gewährt § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder EFH, ZFH oder ETW errichten und veräußern. Nach dem Gesetzwortlaut des § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG gilt dies nicht in dem Fall, dass der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Nach einer aktuellen ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG.
Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege ...
Naturgemäß ist es aus Berater- und Mandantensicht vorteilhaft, für Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung bereits im betreffenden Jahr noch nachträglich eine steuermindernde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden zu können. Dies gilt insbesondere wegen der weiterhin hohen Verzinsung von Nachforderungen für Verzinsungszeiträume bis 2019. Dem hat das FG Münster aktuell jedoch im Urteil einen Riegel vorgeschoben (FG Münster 24.6.21, 10 K 2084/18 K,G; Rev. BFH XI R 19/21, ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler Änderung der wirtschaftlichen oder ...
Das FG Düsseldorf hat aktuell – soweit ersichtlich als erstes FG – entschieden, dass Zinsen aus einem Darlehen eines Steuerpflichtiger an eine ausländische (im Streitfall: niederländische) Kapitalgesellschaft, an ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Bekanntlich können Kirchensteuerzahlungen gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Kirchensteuern sind dabei nur solche Geldleistungen, die von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern aufgrund (landes-)gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden. Abzugsberechtigt ist nur der sich aus den öffentlich-rechtlichen Regelungen ergebende Steuerschuldner, soweit er die Kirchensteuer tatsächlich getragen hat ...