Nach Auffassung des FG Münster verstößt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG weder gegen die Verfassung noch gegen das Unionsrecht. Danach ist der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt. Die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips sei durch den mit dem Abzugsverbot verfolgten Lenkungszweck, Risiken im Finanzsektor zu reduzieren, gerechtfertigt. Dabei sei es legitim, Banken für riskante Geschäfte wirtschaftlich endgültig zu belasten oder sie zu einer Verhaltensänderung dahingehend zu ...
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen ...
Nach Auffassung des FG Saarland liegt ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auch dann vor, wenn eine unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft tatsächlich nicht für Übernachtungen genutzt wird, sondern der ...
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn ihr nicht eindeutig zu entnehmen ist, bei welcher Behörde ein Einspruch einzulegen ist, wodurch eine Einspruchsfrist von einem Jahr gilt (FG Schleswig-Holstein, 21.3.18, 1 K 205/15).
Nach der gesetzlichen Fiktion des § 9 Abs. 4 S. 8 EStG ist seit VZ 2014 – entgegen der vorhergehenden Rechtsprechung des BFH – als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung auszusehen, die außerhalb ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf eine zur Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen.
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
In manchen Bundesländern sehen Regelungen im Straßenreinigungsgesetz vor, dass Steuerpflichtige zur Reinigung der vor ihrem Haus entlang führenden Straßen und Gehwegen verpflichtet sind und daher die Kosten für die von der öffentlichen Hand durchgeführten Straßenreinigung zu übernehmen haben. Das FG Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass diese Reinigungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 S. 1 EStG begünstigt sind. Zudem ist das FG der Auffassung, dass ...