In dem Verfahren noch zur Rechtslage vor 2015 beim dem FG Baden-Württemberg (5.5.15, 6 K 115/13, Rev. BFH VI R 51/15; Einspruchsmuster ) war streitig, ob und inwieweit die Teilnahme von Arbeitnehmern und von deren Ehegatten an einer Veranstaltung zum XX-jährigen Bestehen des Unternehmens zu einem lohnsteuerrechtlich relevanten geldwerten Vorteil führt. ( Einspruchsmuster )
Der BFH (2.12.14, VIII R 34/13) hatte entschieden, dass das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG auch dann anzuwenden ist, wenn Ausgaben, die nach dem 31.12.08 getätigt wurden, mit Kapitalerträgen ...
In einer Verfassungsbeschwerde überprüft das BVerfG (2 BvR 1208/15) eine Entscheidung des BFH zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG .
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, darunter auch eine zum Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen.
Werden nach dem ersten Verlegungsantrag weitere Anträge auf Hinausschieben des Prüfungsbeginns gestellt, beginnt die von der BFH-Rechtsprechung (BFH 17.3.10, IV R 54/07, BStBl. II 11, 7) entwickelte Zwei-Jahres-Frist ...
Der Vorsteuerabzug ist auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen, Aktivitäten stattfinden. Das Kriterium der „geschäftlichen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Wenn und soweit eine GmbH ihrem Gesellschafter ein Wohnhaus zu einem nicht kostendeckenden Preis zur Nutzung überlassen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Beim Fremdvergleich ist zu berücksichtigen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nur dann bereit sein wird, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – des Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, ...