Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegenstehe. Die Inanspruchnahme ...
Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist eine Entscheidung, die einen Arbeitnehmer betraf, der den Verlust seiner Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber gerne ...
Die notwendige finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft als Organträger ist nicht gegeben, wenn die beide Gesellschaften beherrschenden natürlichen Personen nur tatsächlich in ...
Das FG Düsseldorf ist der Auffassung, dass die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht zu gewähren ist, wenn aufgrund der engen personellen und sachlichen Verflechtung zwischen der ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das FG Hamburg hat Zweifel, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Pachten und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 GG vereinbar ist und hat dem BVerfG diese Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Unternehmen mit einem Hinzurechnungsvolumen oberhalb des Freibetrags von 100.000 EUR sollten Gewerbesteuerbescheide offenhalten. Sollte sich das BVerfG der Ansicht des FG anschließen, so würde dies die Kommunen stark betreffen. Es ist also zweifelhaft, ob das BVerfG im Falle einer ...