Nach Auffassung des FG Münster (23.3.22, 7 K 2350/19 AO, EFG 22, 920, Urteil; Rev. BFH VI R 10/22, Einspruchsmuster ) liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer ihn adressierenden – in der Regel etwa gesetzlichen Verpflichtung – im Rahmen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer regelmäßig (im Streitfall im Abstand von fünf Jahren) erweiterte Führungszeugnisse einholt. Der Kostenersatz an die Arbeitnehmer für die Einholung von erweiterten Führungszeugnissen in ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses.
Der für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert ...
Der Bestand des Kapitalkontos eines Kommanditisten ist nach Auffassung des FG Münster (13.4.22, 13 K 141/20 F, EFG 22, 1448, Urteil; Rev. BFH
IV R 10/22, Einspruchsmuster ) streng jahresbezogen und nicht jahresübergreifend zu betrachten. Tätigt ein Kommanditist in Vorjahren Entnahmen, die wegen Erfüllung der Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 S. 2 EStG nicht zu einer Gewinnzurechnung führen, kommt danach die Umwandlung von Verlusten in Folgejahren, die die Entstehung oder Erhöhung eines negativen ...
Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in ...
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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Das FG Schleswig-Holstein (17.5.22, 4 K 119/18, EFG 22, 1497; Rev. BFH V R 10/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass ärztliche Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei sind, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG wird danach – bezogen auf die ...