Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet, liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf (22.12.21, 7 K 101/18 K,G,F; Rev.
Mit der in § 15a Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelten Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass (insbesondere) Kommanditisten aus ihrer Beteiligung nur insoweit unmittelbar steuerwirksame ...
Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (5.5.21, 7 K 208/19; Rev. BFH II R 18/22, Einspruchsmuster ) stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z. B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar.
Das FG Münster (26.1.22, 7 K 896/19 F, EFG 22, 471; Rev. BFH VI R 6/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass die Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG i. V.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Das FG Köln (16.2.22, 2 K 509/19; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass § 15a Abs. 3 S. 1 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass die Gewinnzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit auf Grund der Entnahmen eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch soweit eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 171 Abs. 1 HGB Haftung generell besteht.