Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder nur zur Vorbereitung der Klage dient, also nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage des Innenverhältnisses, nämlich der Art und des Umfangs des Mandats.
Eine Streitigkeit aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis begründet
eine gesetzliche Zuständigkeit nach § 72a GVG, sofern der anerkannte
Anspruch aus einem in der Vorschrift aufgeführten Rechtsverhältnis ...
Voraussetzung eines im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in Betracht kommenden Anspruchs des Verbrauchers auf einen Kostenvorschuss für noch nicht angefallene Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Kaufsache und des Einbaus einer als Ersatz gelieferten Sache ist, dass die Unverhältnismäßigkeitseinrede des § 439 BGB nicht greift.
Ein Sachverständiger, der in von ihm zu verantwortender Weise ein fehlerhaftes Gutachten erstattet, ist zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Anspruchstellerin nicht die ...
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Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Anwalt, geht der
Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Anwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung
erlangt, insoweit nach § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer über.