Es besteht kein Wertungswiderspruch zwischen dem Tatbestand von Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG einerseits und dem Irreführungstatbestand gemäß § 5 Abs. 1 UWG andererseits, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher eine unberechtigte Zahlungsaufforderung zukommen lässt. Beide Normen sind daher nebeneinander anwendbar.
Die coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios führt jedenfalls dann dazu, dass die von dem Studio geschuldete Leistung für den Schließungszeitraum unmöglich wird, wenn das Mitglied den Vertrag ordentlich ...
Die Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr ist mit § 15 Abs. 1 S. 1 WBVG i. V. m. § 87a Abs. 1 S. 1 SGB XI unvereinbar und daher unwirksam
(§ 15 Abs. 1 S. 2 WBVG, § 87a Abs. 1 S. 4 SGB XI).
Eine Entschädigungsleistung, die ein Fluggast nach Stornierung eines zu einer Pauschalreise gehörenden Flugs vom Reiseveranstalter für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit erhalten hat, stellt eine Schadenersatzleistung dar, die nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 FluggastrechteVO auf Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO nach Maßgabe der Grundsätze über die Vorteilsausgleichung anrechenbar ist.
Die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung ohne Kündigung müssen klar und verständlich sein, selbst wenn der Darlehensgeber über die grundsätzlich ...
Die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB) sind nach § 506 BGB auch auf einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder entgeltliche Finanzierungshilfen anwendbar. Somit kann der Verbraucher auch in ...
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Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind, erfordert eine Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in der der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Das hat das LG München I (15.4.21, 31 S 6492/20, Abruf-Nr. 223487 ) für Wartungskosten bei Rauchwarnmeldern entschieden. Wenn der Mietvertrag eine Öffnungsklausel für weitere Betriebskosten enthalte, müsse die künftige Umlage gleichwohl ...