Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden. Somit kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen (BFH 15.12.16, VI R 53/12 und VI R 86/13). Der BFH hat damit seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerzahler geändert.
Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung einen zumindest gleich hohen unstreitigen Gegenanspruch gegenüber dem Finanzamt, hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Verrechnungsstundung ...
Nach Auffassung des FG Münster (31.1.17, 15 K 3998/15 U, n.rkr.) entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden ...
Wird eine Wohnung an den Sohn vermietet und kurz danach unter Vorbehalt eines auf fünf Jahre begrenzten Nießbrauchsrechts auf diesen unentgeltlich übertragen, handelt es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung. Dies hat zur Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht im Wege einer Prognose zu überprüfen ist (FG Münster 16.12.16, 4 K 2628/14 F; Rev. zugelassen).
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 2016 I R 50/16 auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der ...
Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Nach einem aktuellen Urteil des BFH – passend zur anstehenden Karnevalszeit – unterliegen die ...
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Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des BFH ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen (BFH 28.11.16, GrS 1/15).