Das Thema der vGA mit seinen negativen Steuerfolgen ist bei Kapitalgesellschaften ein Dauerbrenner. Aktuell ist strittig, in welchen Fällen eine vGA durch Vermietung von Wohnraum an den Gesellschafter vorliegt. Konkret: Ist hier auf die ortsübliche Miete oder auf die Kostenmiete abzustellen?
Ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen PKW auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzen darf, kann keine Betriebsausgaben für den PKW abziehen, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten ...
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium).
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG grundsätzlich steuerfrei. Eine wichtige (Rück-)Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich jedoch für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen . Das FG Niedersachsen (15.10.15, V K 220/12) hat jüngst in einer aktuellen Entscheidung den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG erweitert. Die Steuerbefreiung dürfte damit in einigen Fällen „auf der Kippe“ stehen.
Der Vorsteuerabzug ist auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen – bzw. zumindest keine büromäßigen – Aktivitäten stattfinden. Das Kriterium der ...
Das Verbot, die Gewerbesteuerlast bei der Ermittlung des Gewinns einer Personengesellschaft zu berücksichtigen, ist laut BFH mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit blieb die Klage von ehemaligen Gesellschaftern einer ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um zwei interessante Entscheidungen der Finanzgerichte mit Breitenwirkung.