Die Abgabe der ESt-Erklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen (BFH 16.6.20, VIII R 29/19).
Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach ...
Mit Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17) hat der BFH entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (hier: ...
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt keine Gewinnkorrektur (BFH 16.6.20, VIII R 9/18).
Eine Option zur Steuerpflicht bei Vermietungsumsätzen ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenstände zunächst für steuerpflichtige Umsätze verwendet, aber beabsichtigt, sie in späteren Jahren für ...
In Coronazeiten ist das Homeoffice in aller Munde. Für die steuerliche Berücksichtigung muss das häusliche Arbeitszimmer allerdings die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG erfüllen.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Der Gläubiger einer GmbH kann den Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den böswillig handelnden Gesellschafter und gleichzeitigen Liquidator der GmbH nicht selbst unmittelbar gegen den Gesellschafter verfolgen. Dies gilt selbst dann, wenn der Gesellschafter Vermögen vorzeitig ausgekehrt und damit gegen die Verteilungsvorschrift des § 73 Abs. 1 GmbHG verstoßen hat (BGH 19.11.19, II ZR 233/18).