Am 23.5.12 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2013 beschlossen. Eine der Neuregelungen betrifft die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG). Das Für und Wider der gesetzgeberischen Überlegungen wird derzeit recht kontrovers diskutiert (vgl. z.B. Nieskoven in PFB 12, 120); dabei richtet sich der Focus auf die gewerblichen Seminarveranstalter. In dieser Diskussion wenig Berücksichtung finden Unternehmer, die die nämlichen Leistungen meist nur im Nebengeschäft anbieten – wie ...
Der Bundesfinanzhof hat am 4. Juli 2012 entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr ...
Der Bundesfinanzhof hat leider wenig steuerzahlerfreundlich entschieden, dass die sog. „Praxisgebühren“, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können (BFH 18. Juli 2012, X R 41/11).
Beruf und familiäre Pflege konnte bisher von vielen Arbeitnehmern nur schwer vereinbart werden. Das am 1.1.12 in Kraft getretene Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) verbessert diese Situation erheblich. Zu dessen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen hat das BMF kürzlich ausführlich Stellung genommen (BMF 23.5.12, IV C 5 - S 1901/11/10005, BStB I 12, 617).
Obwohl die staatlich garantierten Vergütungen der Netzbetreiber in den letzten Jahren gesunken sind, ist der Betrieb von Fotovoltaikanlagen nicht zuletzt wegen der stark zurückgegangenen Anschaffungskosten weiterhin ...
Der BFH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG n.F.) geltend machen wollen, erleichtert. Hiernach setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nach einer ...
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Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am ...