Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft durch einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) ihren ganzen Gewinn an ihren Organträger abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen dem Organträger zuzurechnen. Verlangt wird u.a., dass der EAV eine Mindestlaufzeit von fünf Zeitjahren hat. In diesem Zusammenhang hat das FG Baden-Württemberg (12.12.11, 6 K 3103/09, Rev. BFH I R 1/12) jüngst entschieden: Erfolgt die Berichtigung des frühestmöglichen Kündigungstermins eines – ...
Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der ab dem Jahr 2008 teilweise erheblich geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen und Mieten (1 BvL 8/12) ...
Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 16. Mai 2012 (Az. 12 K 1280/08 E) entschieden, dass eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen ...
Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil (25.5.12, 14 K 2289/11 E) entschieden, dass die Kosten für einen „Dogsitter“ jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden.
Nach einer Entscheidung des BFH sind die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbstständigen auf der Grundlage eines 3-Jahreszeitraums zu berechnen. Von dem hiernach zugrunde zu ...
Das BMF hat nun endlich Stellung zu der bereits zum 1.7.11 erfolgten umsatzsteuerlichen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung genommen, also insbesondere der Abrechnung mittels Telefax und E-Mail.
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Holdinggesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, mit diesen Gesellschaften aber auch häufig Leistungsaustausch betreiben. Der BFH hat nun klargestellt, dass eine Holding im Rahmen dieses Leistungsaustauschs unternehmerisch tätig wird, während die reine Beteiligungsverwaltung eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die Vorsteuern aus allgemeinen Verwaltungskosten sind demnach sachgerecht aufzuteilen (BFH 9.2.12, V R 40/10, Abruf-Nr. 120779 ).