Das OLG Schleswig (29.11.19, 17 U 80/19) umreißt die Pflichten des Steuerberaters, wenn dessen Mandant möglicherweise überschuldet und damit insolvenzantragspflichtig ist. Die Entscheidung erging vor den Änderungen durch das StaRUG.
Ein Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität besitzt nicht die zur Annahme von Selbstständigkeit erforderliche Rechtsmacht. Daran ändert auch eine als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ...
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 ist bis zum 31.10.21 möglich. Der Antrag muss über Berufsangehörige als prüfende Dritte erfolgen.
Laut dem Entwurf der Verordnung über die Prüfung zum Zertifzierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden Steuerberater/innen wiederum nicht explizit in den Kreis der von der Prüfung befreiten Personen aufgenommen. Die BStBK fordert eine Befreiung, wie sie bisher nur Juristen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleuten und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zukommt.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (4.5.21, 5 Sa 319/20) hat entschieden, dass eine Drohung mit Krankschreibung (an sich) einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
In einem Beitrag der KP (21, 92), wird ein vom LG Hagen in erster Instanz entschiedener Fall dargestellt, bei dem wegen eines Formerfordernisses im Gesellschaftsvertrag die spätere Absicht der Sozietätspartner, die ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz wurde zum 1.1.21 ein neuer § 15a Abs. 2 RVG eingefügt, der klarstellt, wie mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Dies war umstritten (vgl. Beyme, KP 19, 71). Die Klarstellung zur Anrechnung gilt insbesondere auch für die Finanzgerichtsbarkeit.