Eine Unternehmensvermittlung GmbH hatte einen Steuerberater auf Zahlung der Provision für die Vermittlung einer Steuerberatungspraxis verklagt. Nach Auffassung des Steuerberaters war der Praxisübernahmevertrag zwischen ihm und dem Veräußerer rechtlich nicht wirksam zustande gekommen, weil eine Finanzierung des Kaufpreises gescheitert war und mithin eine vertraglich vorgesehene aufschiebende Bedingung nicht eingetreten sei. Das LG Essen (25.2.15, 4 O 203/14, Abruf-Nr. 145852 ) verurteilte den Steuerberater zur ...
Bei Übernahme eines Mandats stellt der neu beauftragte Steuerberater manchmal fest, dass eine bestimmte Gestaltung des Vorberaters fehlerhaft ist. Hat er eine Verpflichtung, den neu gewonnenen Auftraggeber auf Fehler ...
Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt keine Weigerung, eine zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG abzugeben (FG Köln 15.4.15, 2 K 3593/11, Abruf-Nr. 145833 , Rev. BFH XI R 15/15).
Der BFH hat darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf. Nach Auffassung des BFH gilt folgendes: Die Finanzbehörde darf sich erst dann unmittelbar an andere Personen als den Beteiligten (sog. Dritte) wenden, wenn sie es im Rahmen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass der Versuch der Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten erfolglos bleiben wird.
Gegen einen wegen versuchten Prozessbetrugs rechtskräftig verurteilten Berufsangehörigen sind zusätzliche standesrechtliche Maßnahmen zwingend erforderlich, um ihn zur Erfüllung seiner Berufspflichten anzuhalten ...
Das FG Baden-Württemberg hat am 18.6.15 (3 K 2075/12) entscheiden, der Kläger, ein Schweizer Staatsangehöriger, sei am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit vier Urteilen vom 24.11.2015 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt.