Dem BFH liegen seit diesem Monat zwei Verfahren zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beST) vor. In der einen Entscheidung geht es um den Zeitpunkt, ab dem die aktive Nutzungspflicht auch für Steuerberater begann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob eine de-facto-Registrierungspflicht bei der „fast lane“ bestand. Zu beiden Fragen gibt es in Literatur und FG-Rechtsprechung konträre Ansichten.
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Steuerberaterprüfung ein. Angesichts der Überalterung des Berufsstandes und des technologischen Fortschritts wird ...
Bei der Prüfung, ob ein von der Kanzlei versendetes Dokument erfolgreich bei Gericht eingegangen ist, ist anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, ob sich die automatisierte ...
Angela Hamatschek aus Österreich berät Steuerberater und Steuerfachangestellte zu allem außer Steuern. Wie findet man heutzutage Mitarbeitende? Wie sollte Führung in der Kanzlei aussehen, damit diese sich nicht von Headhuntern abwerben lassen? Welche typischen Fehler beobachtet sie in Stellenanzeigen? Wie kann die Digitalisierung zur Zufriedenheit der Mitarbeitende beitragen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen – sowie spannenden Input zum Caravan-Lifestyle – gibt es in dieser Folge von ...
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung für die verpflichtende Übermittlung elektronischer Dokumente auf 52d FGO hin, so ist sie nicht unrichtig i. S. des § 55 Abs. 2 S. 1 FGO.
Pensionsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
Was tun mit bestehenden Pensionszusagen, wenn ein Unternehmen liquidiert werden soll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt konkrete Gestaltungsoptionen auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung bei vertretbarem Kostenaufwand finden.
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Die App der Finanzverwaltung„ MeinELSTER+“ ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre Belege für die Einkommensteuererklärung das ganze Jahr über online zu sammeln. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Belege nicht automatisch an die Finanzämter weitergeleitet werden. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst Ende 2024 oder Anfang 2025 in der Lage sein, die verknüpften Belege automatisch elektronisch abzurufen.