Das AG Soest (2.11.21, 13 C 117/20) hat entschieden, dass eine Steuerberaterin berechtigt war, Gebühren oberhalb der Mittelgebühr für verschiedene Tätigkeiten abzurechnen, da sie die angemessene Begründung und Beweise für die höheren Gebührensätze erbracht hat.
In dieser Folge von Irgendwas mit Steuern ist Dr. Marcel Duplois von Poellath+ zu Gast. Er berät vermögende Familienunternehmen in Fragen der Nachfolgeberatung, Nachfolgeplanung sowie etwaigen Auseinandersetzungen.
Die BStBK bietet einen kostenfreien Terminservice zur Unterstützung bei der Registrierung auf der Steuerberaterplattform an, um die steigende Registrierungsquote des Berufsstands zu fördern.
Die Glaubhaftmachung einer Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kann durch einen Screenshot erfolgen, der mit der Stördokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übereinstimmt. Laut einem Beschluss des BGH (10.10.23, XI ZB 1/23) ist in solchen Fällen keine zusätzliche anwaltliche Versicherung zwingend erforderlich.
In dieser Folge zu Gast bei Irgendwas mit Steuern: Dr. Karsten Webel. Er leitet ein Finanzamt in Hamburg mit mehreren hundert Mitarbeitenden und hat eine spannende Karriere hinter sich. Hören Sie, wie er als ...
Ein Steuerberater hat das Recht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um eine Zweigstelle selbst zu leiten, wenn er nachweisen kann, dass er die Berufspflichten erfüllt und die Zweigstelle in der Nähe seiner ...
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.