Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer (für privat Versicherte ändert sich nichts) sind seit dem 1.1.23 nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) in Form des „gelben Scheins“ aktiv vorzulegen (§ 5a Abs. 1a EntgFG). Vielmehr müssen die Arbeitgeber (oder der die Lohnbuchhaltung führende Steuerberater) die eAU beim Krankenversicherer abrufen).
Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) belegt, dass ein bestimmtes Dokument an einem bestimmten Datum einem Rechtsbeistand wirksam zugestellt worden ist (BVerwG 19.9.22, 9 B 2.22).
Knapp 60 % der Existenzgründungen 2021 bieten Produkte oder Dienstleistungen für den Klimaschutz an oder setzen selbst Maßnahmen um, die zum Klimaschutz beitragen. 10 % der Existenzgründungen bieten hauptsächlich ...
Der DATEV Digitalisierungsindex für die Steuerberatung steht auch im September 2022 fast unverändert bei 109,5 Punkten (September 2021: 109,6 Punkte). Hingegen war er von März 2019 gegenüber März 2020 von 101,1 auf 112,4 Punkte gestiegen.
Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (BGH 16.12.21, IX ZR 81/21).
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Ende 31.1.23 läuft die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab. Bis zum 22.12.22 gingen aber bundesweit erst 46,2 % der Erklärungen ein, wie das Handelsblatt vom BMF erfahren hat.