Zum 1.1.23 kommt das besondere elekronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen. Die BStBK bietet hierzu ein kostenloses Webinare an, das auf die folgenden Punkte eingeht: Leitidee der Steuerberaterplattform, Funktion und Nutzungsmöglichkeiten des beSt, erster Bericht aus der Pilotphase, Vorbereitungsmaßnahmen und Handlungsbedarf für den Berufsstand.
Der DStV sieht Einzelkanzleien durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) benachteiligt. Das MoPeG ermöglicht Freiberuflersozietäten den Weg in die Personenhandelsgesellschaft.
Die durch den Steuerpflichtigen unterlassene Überprüfung einer im authentifizierten Verfahren an die Finanzbehörde übermittelten Steuererklärung kann ein grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr.
Die besondere Formvorschrift des § 32d StPO (Pflicht zur elektronischen Übermittlung) gilt für Verteidiger und Rechtsanwälte; Hochschulprofessoren, die als Verteidiger auftreten, unterfallen daher ebenfalls der Norm. Die durch die §§ 32a, 32d StPO vorgeschriebene Form ist nicht gewahrt, wenn sich die Person, die den Schriftsatz zu verantworten hat, des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs eines Dritten bedient und das Dokument nur einfach signiert (KG 11.5.22, 3 Ws (B) 88/22 – 162 Ss 47/22).
Nach § 34 Abs. 2 S. 4 StBerG i. V. m. § 11 Abs. 3 BOStB kann die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag eines Steuerberaters eine Ausnahme von dem Erfordernis, jeweils einen ...
Die ERVV soll einheitliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes schaffen. Sie trat bereits am 1.1.18 in Kraft und wirkt sich mit der verpflichtenden Nutzung ...
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