Nach der neuen Rechtsprechung des BFH (20.10.16, V R 26/15; MBP 17, 25) ist die zinswirksame Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen beim Vorsteuerabzug für bestimmte Rechnungsangaben zulässig. Diese geänderte Sichtweise hat der BFH (20.10.16, V R 54/14, Abruf-Nr. 192190 ) nun auch auf jene Fälle ausgedehnt, in denen die Ursprungsrechnung fehlerhafte Angaben zum Leistungsempfänger enthält. Der Beitrag zeigt die Folgen und erläutert, dass hiervon nicht die Fälle des § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter ...
Kann ein Steuerpflichtiger eine früher vermietete Eigentumswohnung nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, kann die Einkunftserzielungsabsicht entfallen, wenn die Wohnung ...
Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (13.12.16, X R 18/12, Abruf-Nr.
Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1 EStG besteht für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein Abzugsverbot. Dieses gilt allerdings dann nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (S. 2). In diesen Fällen sind dann immerhin bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Der BFH (22.2.17, III R 9/16) hat jetzt entschieden, dass bei einem Selbstständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren ...
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I 11, 2131) hat der Gesetzgeber eine Betriebsfortführungsfiktion für Fälle der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen eingeführt (§ 16 Abs.
Der BFH (25.1.17, II R 19/15) hat eine weitere Entscheidung zu dem Themenkomplex des einheitlichen Erwerbsgegenstands im Grunderwerbsteuerrecht getroffen. Wird ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem ...
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In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei Aufgabe des Gewerbebetriebs ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn kein Geld geflossen ist und Wirtschaftsgüter aus dem Betriebs- in das Privatvermögen entnommen wurden (LSG Baden-Württemberg 18.10.16, L 11 KR 739/16).