Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer, die als Aufmerksamkeiten (R 19.6 LStR) anzusehen sind und deren Wert 40 EUR nicht übersteigen, sind nicht in die Pauschalierung nach § 37b EStG einzubeziehen. Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt (10.10.12, S 2297b A - 1 St 222, Abruf-Nr. 123841 ) gilt diese Erleichterung nun auch für Zuwendungen an Dritte. Diese Vereinfachung ist – nach Informationen des DStV vom 6.12.12 – bundesweit anzuwenden.
Das BMF (14.12.12, IV C 2 - S 2742/10/10001) hat aktuell zur Frage der Probezeit bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Nachfolgend werden wichtige Aspekte ...
Das BMF (14.12.12, IV A 4 - S 1547/0:001) hat die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
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Obwohl der Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG bereits seit 2002 zu beachten ist, sind sich viele Leistungsempfänger ihrer Steuerabzugsverpflichtung nicht bewusst. Der steuerliche Berater sollte seine ...
Aufwendungen für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein (BFH 5.7.12, VI R 50/10).
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Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gleich zweimal am Tag von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, kann er die Entfernungspauschale nur einmal steuerlich als Werbungskosten absetzen (BFH-Beschluss vom 11.9.12, VI B 43/12).