29.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Werbungskosten
In der vergangenen Ausgabe (MBP 23, 148) wurde unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung gezeigt, welche Anforderungen an einen beruflich veranlassten Umzug gestellt werden. Nunmehr wird betrachtet, welche Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt bzw. vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei erstattet werden können.
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29.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Gewerbesteuer
Der Gewinn gewerblicher Unternehmen unterliegt der Gewerbesteuer. Zwar wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG oft vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Kapitalgesellschaften ist jedoch keine Anrechnung möglich, sodass die Gewerbesteuer zu einer Definitivbelastung i. H. von etwa 15 % des Gewinns führt. Liegen die Voraussetzungen für die in § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG verankerte erweiterte Grundstückskürzung vor, kann die Steuerbelastung auf Antrag jedoch ...
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27.09.2023 ·
Sonderausgaben aus MBP · Downloads · Einnahmen-Überschussrechnung
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart muss z. B. bei überschrittenen Grenzwerten erfolgen. Aber auch praktische Überlegungen können eine Rolle spielen. Um Sie bei einem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung (und umgekehrt) zu unterstützen, sind nachfolgend die Grundprinzipien der Gewinnermittlungsarten, die jeweiligen Anlässe und die notwendigen Korrekturen aufgeführt. > lesen
26.09.2023 · Nachricht aus MBP · Gesetzgebung
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen (Bearbeitungsstand: 11.8.23).
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26.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Homeoffice-Pauschale
Durch das JStG 2022 wurde der Abzug für Kosten für ein (häusliches) Arbeitszimmer mit Wirkung ab 2023 teilweise neu geregelt. Zudem wurde die Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG gesetzlich verankert und im Vergleich zur Vorgängerversion erheblich modifiziert. Jüngst hat das BMF (15.8.23, IV C 6 - S 2145/19/10006 :027, Abruf-Nr. 236925 ) zu den Neuregelungen ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. Der Beitrag konzentriert sich auf die Homeoffice-Pauschale und zeigt anhand ...
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26.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Betriebsausgaben
Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung als unangemessen anzusehen sind (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG). Aktuell hat jedoch das FG München (10.10.22, 7 K 1693/20, Abruf-Nr. 237465 ) entschieden, dass Aufwendungen für einen Supersportwagen als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG ...
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13.09.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Wird der Betrieb veräußert oder aufgegeben, dann sind auf den Gewinn Steuern zu zahlen. Dies kann, angesichts der mitunter erheblichen stillen Reserven, richtig teuer werden – insbesondere wenn die Voraussetzungen für den Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) oder die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG (besonderer Steuersatz) nicht anzuwenden sind. Der praktische Fall zeigt, wie die Steuerbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann. Hierzu ist eine vorausschauende Planung allerdings ...
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08.09.2023 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Downloads · Alle Steuerzahler
Bestandskräftige Steuerbescheide können zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn er neue, dem FA bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt – vorausgesetzt, ihn trifft am nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO). Die Verwaltung ist hier im Zweifel eher restriktiv und lehnt Korrekturen oft ab, da sie von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungsweise des Steuerpflichtigen ausgeht. Der BFH (18.4.23, VIII R 9/20, Abruf-Nr. > lesen
05.09.2023 · Nachricht aus MBP · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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05.09.2023 · Nachricht aus MBP · Gewerbesteuer
Nach § 4 Abs. 5b EStG gilt: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Dennoch entschied das FG Düsseldorf (4.5.23, 9 K 1987/21 G,F, Abruf-Nr. 236518 ), dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen .
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