28.07.2008 | Arbeitshilfen
Öffentliche Zustellung: So formulieren Sie richtig
In MK 08, 122, haben wir über die Vorteile einer öffentlichen Zustellung berichtet. Die folgende Musterformulierung hilft Ihnen, den entsprechenden Antrag nach § 185 Nr. 1 ZPO fehlerfrei zu stellen.
Musterformulierung: Antrag auf öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 1 ZPO |
An das AG/LG ...
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter, Az. ...
wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,
die Zustellung der anliegenden Klageschrift vom ... an den Beklagten im Wege der öffentlichen Zustellung zu bewilligen.
Zur Begründung des Antrags wird Folgendes ausgeführt:
Der Beklagte ist unbekannten Aufenthalts. An der zuletzt bekannten Anschrift konnten dem Beklagten keine Schriftstücke zugestellt werden. Beweis: Mitteilung des Gerichtsvollziehers ... vom ...; Mitteilung der Post vom ...; Anlage 1 und 2
Alle Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts durch den Kläger sind erfolglos geblieben (Zutreffendes auswählen):
Beweis: Schreiben an das Einwohnermeldeamt vom ... und Rückantwort vom ...; Anlagen 3 und 4
Beweis: Anschreiben an den Arbeitgeber vom ... und Antwortschreiben vom ...; Anlagen 5 und 6
Beweis: Anschreiben an die StA vom ... und deren Antwortschreiben vom ...; Anlage 7 und 8
Beweis: Schreiben der Staatsanwaltschaft ... vom ...; Anlage 9
Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt (MüKo/Wenzel, ZPO-Reform, 2. Aufl., § 186 Rn. 3), soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.
Beweis: ...
Beweis: ...
Beweis: ...
Beweis: Schreiben der Arbeitsagentur ... vom ...
Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt (MüKo/Wenzel, a.a.O., § 186 Rn. 3), soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.
Ein Vertreter des Beklagten oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Kläger nicht bekannt. Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 1 ZPO liegen damit vor, sodass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.
Soweit das Gericht weitere Ermittlungsmaßnahmen für erforderlich hält, wird um einen zeitnahen Hinweis unter Bezeichnung der für erforderlich gehaltenen Maßnahme gebeten.
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