Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2008 | Betriebskosten

    Neues zum Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrags kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand (BGH 28.11.07, VIII ZR 243/06, n.v., Abruf-Nr. 080152).

     

    Sachverhalt/Entscheidungsgründe

    Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung der Klägerin. Diese hatte die Wärmeversorgung des Objekts bereits vor Vertragsschluss einem Contractor auf 15 Jahre fest übertragen. Der Formularmietvertrag enthält die Regelungen:  

     

    Die streitbefangenen Klauseln des Mietvertrags

    § 6 Heizung, Warmwasserversorgung: ... 2. Der Mieter ist verpflichtet, die anteiligen Kosten der zentralen Heizungsanlage einschließl. der Abgasanlage sowie der Warmwasserversorgungsanlage zu bezahlen. Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, des Betriebsstroms, der Bedienung ... 5. Werden die Mieträume durch eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme (Fernwärme oder einer zentralen Heizungsanlage) versorgt, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche dem Vermieter entstehenden Kosten anteilig zu tragen. Hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen. Die vorstehend in § 6 Nr. 2 getroffenen Regelungen gelten entsprechend. 

     

    § 6 Nr. 6 enthält für die Versorgung der Mieträume durch eigenständige gewerbliche Lieferung von Warmwasser eine identische Klausel. Die Klage auf Zahlung restlicher Heizkosten hatte im Wesentlichen Erfolg.