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  • 24.05.2011 | BGH

    Erweiterte Beschlusskompetenz der WEG bei Modernisierung

    Für eine Modernisierungsmaßnahme, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden kann (§ 22 Abs. 2 WEG), genügt es, dass die Maßnahme aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung ist, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen. Mit der Erweiterung der Beschlusskompetenz soll den Wohnungseigentümern die Befugnis eingeräumt werden, unabhängig vom Bestehen eines Reparaturbedarfs einer Verkehrswertminderung durch Anpassung der Wohnungsanlage an die „Erfordernisse der Zeit“ entgegenzuwirken (BGH 18.2.11, V ZR 82/10, Abruf-Nr. 110994).  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 145187