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  • 24.05.2011 | BGH

    Rubrumsberichtigung kann Parteiwechsel nicht ersetzen

    Werden die Wohnungseigentümer vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der WEG gesamtschuldnerisch auf Werklohn für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum nicht dahingehend berichtigt werden, dass die WEG verklagt ist. Erforderlich ist vielmehr ein Parteiwechsel (BGH 10.3.11, VII ZR 54/10, Abruf-Nr. 111246).  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 145186