20.01.2011 | BGH
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung
Bei der kurzfristigen Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB (vgl. BGH 15.1.10, V ZR 72/09, Abruf-Nr. 100556). Hat die konkrete Ausgestaltung der Vermietung für die anderen Wohnungseigentümer allerdings Nachteile, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen (nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Müll, Abstellen von Gepäck auf den im Gemeinschafts-eigentum stehenden Flächen oder durch dessen übermäßige Abnutzung), kann der betroffene Wohnungseigentümer nach § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB von jedem anderen Wohnungseigentümer darauf in Anspruch genommen werden, die konkrete Ausgestaltung der Vermietung zu ändern und die Beeinträchtigungen abzustellen. (BGH 12.11.10, V ZR 78/10), (Abruf-Nr. 110168)