26.07.2011 | BGH
WEG-Zustimmung zur Veräußerung
Die Wohnungseigentümer (und nicht der Verwalter) sind für eine Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum passivlegitimiert, wenn sie die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung an sich gezogen und beschlossen haben, sie zu verweigern. Gleiches gilt, wenn sie ihre Entscheidung - die Zustimmung zu verweigern - in Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben (BGH 13.5.11, V ZR 166/10, Abruf-Nr. 112182).
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 127 | ID 147277