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    VB VereinsBrief

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    05.02.2009 | Bundesbodenschutzgesetz

    Ausgleichsanspruch: Keine kurze Verjährung

    Der Anspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 548 BGB (BGH 1.10.08, XII ZR 52/07, Abruf-Nr. 083504).

     

    Praxishinweis

    Die vom BGH verneinte Streitfrage, ob der Ausgleichsanspruch nach
    § 24 Abs. 2 BBodSchG der kurzen Verjährung nach § 548 BGB unterfällt, ist nur noch für Altfälle von Bedeutung. Gemäß Art. 3 des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.04 (BGBl I S. 3214) hat der Gesetzgeber ab 15.12.04 mit der Einfügung des 2. Halbsatzes in § 24 Abs. 2 S. 3 BBodSchG die Anwendung des § 548 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 27 | ID 124347

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