28.05.2010 | Der besondere Fall
Hochzeit im „königlichen Liebesnest“
von RiAG Axel Wetekamp, München
Vermietet werden nicht nur Wohnungen und Büros, sondern auch spezielle Räumlichkeiten zu ebenso speziellen Zwecken. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine historische, unter Denkmalschutz stehende „Veranstaltungslocation“, nämlich das kleinere ländliche Haus, in dem sich der bayerische König Ludwig I. mit seiner Geliebten, der Tänzerin Lola Montez Mitte des 19. Jahrhunderts getroffen hat. Darum heißt es auch „Lola-Montez-Haus“ und wird vom Vermieter „königliches Liebesnest“ genannt.
Wie in anderen Fällen sollte auch hier nicht nur das Gebäude, sondern auch der gesamte Service mit Speisen, Getränken, Personal und Raumausstattung für eine größere Hochzeit mit 80 Personen vermietet werden. Vielleicht hätte dem Brautpaar die Benennung des Hauses nach der seinerzeit äußerst umstrittenen Tänzerin, die schließlich in Bayern eine Staatskrise auslöste und zur Abdankung des Königs führte, zu denken geben sollen.
Jedenfalls entzündete sich ziemlich schnell und ganz unfeierlich der Streit zwischen Vermieter und Mieter an verschiedenen Punkten, so u. a. wie hoch das „Korkgeld“ bei Fremdcatering sein dürfte und für wie viel vermieterseitig gestelltes Personal das mietende Brautpaar bezahlen sollte.
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