29.03.2010 | Der besondere Fall
Schnarcher können aufatmen
Ehegatten und Lebensgefährten von Schnarchern wissen aus leidvoller Erfahrung, wie störend diese Geräusche nächtens sein können. Was aber, wenn der Schnarcher die Wände seiner Wohnung mühelos überwindet und seinem Nachbarn den Schlaf raubt? Hierüber muss jetzt das AG Bonn entscheiden. Der betroffene Mieter hatte nur vier Monate nach Einzug das Mietverhältnis fristlos gekündigt und seine Vermieterin wegen arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagt. Begründung: Ihm sei eine modernisierte und ausgesprochen ruhige Altbauwohnung zugesagt worden, wobei man ihm den Schnarcher verschwiegen habe.
Der Sachverständige bestätigte die Geräuschbelästigung. Insbesondere die Holzbalkendecke sei ein hervorragender Leiter für die tiefen Frequenzen des Schnarchens. Gleichzeitig stellte er jedoch fest, dass die vorhandene Schalldämmung für Altbauten üblich und auch ausreichend sei. Das Verschweigen des Schnarchers konnte der Mieter nicht beweisen. Vor diesem Hintergrund machte das Gericht ihm wenig Hoffnungen. Gegen das Schnarchen könne rechtlich nichts unternommen werden, es ist letztlich hinzunehmen (AG Bonn 6 C 598/08, Urteilsverkündung am 25.3.10).